“Mit dem Rad auf Reisen” – Expertengespräch der ERV

Tipps für die An- und Abreise per Bus, Bahn und Flugzeug

"Mit dem Rad auf Reisen" - Expertengespräch der ERV

Mit dem Rad auf Reisen (Bildquelle: ERGO Versicherungsgruppe)

Ob Donauradweg von Passau nach Wien, eine Tour durch die Dolomiten oder die “Tulpenroute” in den Niederlanden: Für viele Sportfans ist eine Fahrradtour das höchste der Gefühle. Doch vor dem Tritt in die Pedale steht zunächst einmal die Anreise. Wie lässt sich das Rad am besten an den Ausgangspunkt der geplanten Route transportieren? Birgit Dreyer, Reiseexpertin bei der ERV (Europäische Reiseversicherung), gibt Tipps für eine entspannte An- und Abreise mit dem Fahrrad.

Was müssen Fahrrad-Urlauber für eine Reise per Bus oder Zug wissen?

Auf Nummer sicher geht, wer für sich und sein Rad frühzeitig bucht – egal, mit welchem Verkehrsmittel die Reise geplant ist. Fahrräder, die Urlauber im Fernbus mitnehmen wollen, sollten am besten Standardgröße haben und nicht mehr als 25 Kilogramm wiegen. Wer mit Spezialrädern wie Pedelecs, E-Bikes oder Liegerädern reist, sollte sich vorab beim Fernbusunternehmen erkundigen. Denn solche Gefährte werden oft nur im Ausnahmefall oder gar nicht mitgenommen. Häufig gelten sie auch als Sperrgepäck, deshalb müssen Reisende sie vorher anmelden. Für die Reise mit der Bahn kommt es auf den Zug an, ob Radler ihren Drahtesel mitnehmen dürfen oder nicht: Während im ICE Fahrräder grundsätzlich verboten sind, ist der Transport in IC- und EC-Zügen sowie im Regionalverkehr kein Problem. Wichtig auch hier: im Vorfeld reservieren! Denn ohne Fahrradkarte und Stellplatzreservierung kommt kein Fahrrad mit. Übrigens: Besitzer eines Klapprades müssen kein Fahrradticket lösen – sofern es im Zug auch zusammengeklappt ist. Denn dann gilt es als Gepäckstück. Die Möglichkeit, das Fahrrad im Bus und in der Bahn als Gepäckstück mitzunehmen, gibt es auch für nicht zusammenklappbare Räder: Dazu muss der Reisende das Vorderrad herausnehmen, den Lenker parallel zum Rahmen stellen und die Pedale abschrauben. Danach das Rad bestmöglich in eine Tasche oder einen großen Karton verpacken.

Darf das Fahrrad auch mit ins Flugzeug?

Auch Flugreisen mit Fahrrad sind möglich. Bei den meisten Flugunternehmen muss der Kunde nach der Ticket-Buchung die Mitnahme eines Fahrrads anmelden. Das kann er unter Angabe der Buchungsnummer online oder telefonisch erledigen. Je nach Fluglinie gelten für das Rad Gewichtsbeschränkungen zwischen 20 und 32 Kilogramm. Urlauber sollten es für den Flug am besten in einem speziellen Fahrradkoffer oder einer Fahrradtransporttasche verstauen. Wer keine geeignete “Verpackung” besitzt, kann auch bei der Fluglinie nachfragen: Einige Gesellschaften bieten spezielle Bike-Boxen an. Die Reisenden müssen ihr eingepacktes Fahrrad dann als Sondergepäck aufgeben. Übrigens: Biker sollten sich unbedingt im Vorfeld erkundigen, ob sie für den Transport die Luft aus dem Reifen lassen müssen; bei manchen Fluglinien ist das vorgeschrieben. Und: Eine frühe Buchung lohnt sich auch hier! Denn gerade bei kleineren Flugzeugen sind meist nur wenige Plätze für Räder vorhanden.

Welche Möglichkeiten haben Reisende, die zwar einen Fahrradurlaub machen wollen, aber eine bequeme Anreise ohne Rad bevorzugen?

Wer sich die mühsame Schlepperei sparen will, der lässt sich sein Fahrrad bequem vorab an den Wunschort schicken. Das geht zum Beispiel mit dem Gepäckservice der Deutschen Bahn oder Versandanbietern wie etwa DHL oder Hermes. Die Transporteure holen das Rad zuhause ab und liefern es meist innerhalb von zwei bis vier Werktagen an die Urlaubsadresse. Wichtig ist in jedem Fall, sich vorab über die Versandbedingungen zu informieren, etwa ob die Pedale abgeschraubt werden müssen oder ob das Fahrrad roll- oder lenkbar bleiben muss. Bestimmte Räder gelten als Sperrgut, zum Beispiel Tandems, Liegeräder oder E-Bikes. Dann gibt es gesonderte Bestimmungen für den Transport.
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Kurzfassung:

6 Tipps für Reisen mit dem Rad
von Birgit Dreyer, Reiseexpertin bei der ERV (Europäische Reiseversicherung)

-Fernbusreisen: Fahrräder gelten häufig als Sperrgepäck, Reisende müssen sie vorher anmelden.
-Bahnreisen: Fahrradkarte und Stellplatzreservierung sind nötig. Im ICE ist die Mitnahme von Fahrrädern nicht möglich.
-Flugreisen: Der Kunde muss nach der Ticket-Buchung die Mitnahme des Rads anmelden.
-Egal, mit welchem Verkehrsmittel die Reise geplant ist: Auf Nummer sicher geht, wer frühzeitig bucht!
-Generell empfiehlt es sich, sich über die Gewichtsbeschränkungen der jeweiligen Reiseunternehmen vorab zu informieren!
-Wer sich die mühsame Schlepperei sparen will, der kann sich sein Fahrrad auch bequem vorab an die Urlaubsadresse schicken lassen.
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